Spezialgebiete im deutschen Recht
+ZivilrechtZivilrecht regelt Rechtsbeziehungen zwischen gleichgeordneten Privatpersonen oder juristischen Personen. Mit anderen Worten, das Zivilrecht ist das Rechtsgebiet, das die rechtlichen Beziehungen der Menschen untereinander regelt. Es enthält z.B. Bestimmungen über den Abschluss von Verträgen oder die Folgen von Vertragsbrüchen.
Das Zivilrecht braucht man um Rechtsbeziehungen zwischen verschiedenen natürlichen und/oder juristischen Personen zu klären, Zum Interessenausgleich, Zum Schutz des „Schwächeren“ (z.B. mittels der AGB-Vorschriften oder im Mietrecht), oder zur Schaffung von Rechtsfrieden.
Das Privatrecht gliedert sich in das Zivilrecht (oder bürgerliche Recht) und in das sonstige Privatrecht. Oft werden die Begriffe Zivilrecht, bürgerliches Recht und Privatrecht mit gleicher Bedeutung benutzt.
Jeder Rechtsanspruch im Zivilrecht unterliegt der Verjährung. Dies besagt, dass bei Ablauf eines bestimmten Zeitraums der betreffende Anspruch (z.B. auf Mietzahlung) nicht mehr durchsetzbar ist. Das BGB regelt zum großen Teil das Zivilrecht.
Unsere Spezialgebiete im Zivilrecht sind:
- Allgemeines Zivilrecht
- Vertragsrecht
- Schuldrecht
- Erbrecht,
- Familienrecht
- Arbeitsrecht
- Handelsrecht, Firmengründungen, Joint-Venture- und Gesellschaftsrecht
Das Strafrecht befasst sich mit Ahndung, Verfolgung und Bestrafung von Handlungen die verboten sind und mit einer Strafe als Rechtsfolge geahndet werden. Die möglichen Strafen sind unter anderem die Geldstrafe, die Freiheitsstrafe, die Körperstrafe sowie als schwerwiegendste Form, die Todesstrafe. Einige dieser Strafen werden nicht in allen Ländern praktiziert.
Im Strafrecht geht der Staat, vertreten durch die Staatsanwaltschaft, gegen Personen vor, die verdächtigt werden, Straftaten begangen zu haben.
Das Strafrecht ist im Strafgesetzbuch geregelt und gegebenenfalls durch weitere Nebengesetze definiert.
Unsere Spezialgebiete im Strafrecht sind:
- Allgemeines Strafrecht
- Jugendstrafrecht
Das öffentliche Recht umfasst die Rechtsnormen, die das Verhältnis zwischen dem Staat und Bürger und das Verhältnis der Staats- und Verwaltungsorgane untereinander regeln.
Das bedeutet, dass eine der Parteien eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses immer der Staat, ein Staatsorgan oder eine staatliche Behörde ist, z.B. in einem Finanzverfahren.
Öffentliches Recht ist zumeist zwingendes und unveränderliches Recht und beruht auf Über-/ Unterordnungsverhältnisse der Beteiligten
Unsere Spezialgebiete im öffentlichen Recht sind:
- Sozialrecht
- Fremdrentenrecht
- Vergaberecht
Spezialgebiete im rumänischen Recht
+Zivilrecht* Eigentumsrecht, Immobilienrecht
* Investitionen in Rumänien und Begleitung von Produktionsverlagerungen
* Handelsrecht, Transportrecht, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht
* Forderungsmanagement, Insolvenzrecht
* Bankenrecht
* Arbeitsrecht
* Allgemeines Strafrecht
* Baurecht
* Zollrecht, Steuerrecht
* Privatisierungsrecht, Konzessionsrecht, Recht der Private-public-Partnership Verträge
Weiterhin bieten wir Lösungen von juristischen, wirtschaftlichen, politischen und interkulturellen Problemen an. In Rumänien arbeiten wir mit der internationalen Anwaltskanzlei "Hammond,
Bogaru and Associates" mit Sitz in Bukarest zusammen.
Diese Kooperation ist auf die länderübergreifende Beratung und Vertretung von Mandanten
in ganz Europa ausgerichtet.